drucken

Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnwG

Seit dem 01. Januar 2024 werden folgende steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) in der Niederspannung mit einer installierten Leistung von über 4,2 kW von der Neuregelung gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erfasst:

  • Private Ladepunkte ohne öffentlichen Zugang nach § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung
  • Wärmepumpen inkl. von Zusatz und Notheizvorrichtung
  • Klimageräte
  • Batteriespeicher (nur der Leistungsbezug)

Zunächst sind nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 betroffen – bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen vorerst nicht steuerbar gemacht werden. Der Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das Niederspannungsnetz muss angemeldet werden.

Netzkunden mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung erhalten für diese ein reduziertes Netzentgelt. Dabei gibt es seit dem 01.01.2024 zwei Wahlmöglichkeiten. Nähere Informationen und den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Erweiterungen und Änderungen – auch Außerbetriebnahmen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte – sind dem Netzbetreiber nach §19 Abs.2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) mitzuteilen. Ebenso leistungswirksame Änderungen der flexiblen Lasten müssen gemeldet werden.

Anmeldung SteuVE

Für die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nutzen Sie bitte das folgende Formular. Gegen Ende des Jahres wird diese Funktion auch in unserem Netzanschlussportal möglich sein.

Ihr Ansprechpartner

Thomas Heinzel
02306 / 707-122
Kontakt
Rückruf

Sie wünschen einen Rückruf oder haben Fragen?

Nutzen Sie unseren kostenfreien Service. Wir rufen Sie gern zurück.