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Grundversorgung

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum 1. Juli 2021 ist im Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Lünen die Stadtwerke Lünen GmbH für die Belieferung von Endverbrauchern mit Erdgas bis zum 31. Dezember 2024 als Grundversorger festgestellt worden.
Das Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Lünen erstreckt sich über das Konzessionsgebiet der Stadt Lünen.

PLZ Gemeinde AGS Konzessionsgebiet der SWL, Anteil in % darin Grundversorger
44532 Lünen 05978024 100,00 Stadtwerke Lünen GmbH
44534 Lünen 05978024 100,00 Stadtwerke Lünen GmbH
44536 Lünen 05978024 100,00 Stadtwerke Lünen GmbH

Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Lünen erfolgt zum 1. Juli 2024.

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Endverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung wird vom oben stehenden aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Lünen durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.

Ihr Ansprechpartner

Jörg Mühlbach
02306 / 707-135
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