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Direktvermarktung

Attraktive Stromvermarktung für Wind- und PV-Anlagen
ab 100 kWp

Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Das bedeutet, dass der erzeugte Strom von einem Anlagenbetreiber direkt an einen Stromabnehmer, dem Direktvermarkter, verkauft wird. Dieser Direktvermarkter zahlt dem Anlagenbetreiber den Marktwert abzüglich einer Direktvermarktungsgebühr aus.

Mit unserer Unterstützung und langjährigen Erfahrung am Energiemarkt gelingt Ihnen ein reibungsloser Start in die Direktvermarktung. Zusammen mit unserem Vermarktungspartner ermöglichen wir Ihnen für Ihre Anlagen ab 100 kWp installierter Leistung (während und nach der EEG-Förderung) risikofreie und garantierte Zusatzerlöse aus dem Marktprämienmodell:

a) Mehr Vergütung während der EEG-Förderung

Bei der Direktvermarktung wird der Strom aus Ihrer Erzeugungsanlage optimal am Stromhandelsmarkt vermarktet. Dabei ist es egal, ob Sie mit Ihrer Bestandsanlage höhere Renditen erzielen möchten oder mit Ihrer neuen Anlage zur Direktvermarktung verpflichtet sind.

Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie bei der Direktvermarktung Ihrer Energie ab 100 kWp installierte Leistung und unterbreiten Ihnen gern ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. Nach der ersten Einrichtung müssen Sie sich um nichts mehr kümmern: Erzeugungsprognose, Bilanzkreismanagement – all das und mehr übernehmen die Stadtwerke Lünen als Ihr Direktvermarkter.

Dieser Service ist in der Direktvermarktungsgebühr enthalten, evtl. fallen zusätzlich einmalige Kosten für die Einrichtung gemäß EEG an.

b) Teilnahme am Strommarkt nach der EEG-Förderung

Nachdem die EEG-Förderung und eine evtl. temporäre Anschlusslösung ausgelaufen sind, benötigen Sie einen Direktvermarkter, um Ihren Strom weiterhin einspeisen und verkaufen zu dürfen. Als Direktvermarkter sind die Stadtwerke Lünen als kompetenter Dienstleister an Ihrer Seite. Den Marktwert Ihres Stroms erhalten Sie dann abzüglich der Direktvermarktungsgebühr, da Ihre staatliche Förderung ausgelaufen ist.

Sprechen Sie uns an!
Unser Team Direktvertrieb Großkunden unterstützt Sie bei allen Fragen zur Direktvermarktung. Gerne kommen wir auch für einen persönlichen Beratungstermin zu Ihnen.

In sechs Schritten zur Direktvermarktung:

  1. Anfrage: Sie stellen eine unverbindliche Anfrage – einfach online anhand des Anfrageformulars unten.
  2. Bewertung: Wir bewerten Ihre Anlage anhand der von Ihnen übermittelten Daten und senden Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zu.
  3. Bestätigung: Sie bestätigen uns per E-Mail das Angebot mit den darin aufgeführten Angebotspreisen.
  4. Datenerfassung: Sie senden uns das Datenerfassungsblatt, das wir Ihnen nach der Angebotsbeauftragung zugesendet haben, ausgefüllt zurück.
  5. Vertragsabschluss: Danach erhalten Sie den Direktvermarktungsvertrag, den Sie uns unterschrieben zurücksenden. Wir kümmern uns um alle weiteren Prozesse.
  6. Direktvermarktungserlöse: Die Erlöse erhalten Sie monatlich auf Ihr angegebenes Konto.

FAQ Strom-Direktvermarktung

Im Rahmen der Direktvermarktung verkauft der Anlagenbetreiber den Strom aus einer EEG- Anlage an Dritte. Es besteht eine Verpflichtung zur Direktvermarktung für Anlagen:
a) ab 500 kW bei Inbetriebnahme ab dem 1.8.2014 und
b) ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016.
Für Bestandsanlagen, die vor dem EEG 2014 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung weiterhin freiwillig und ein Wechsel in diese oder zurück in die Einspeisevergütung monatlich möglich.
Die Fernsteuerungsanbindung muss ab Vermarktungsstart zur Verfügung stehen und die Kosten werden durch den Anlagenbetreiber selbst übernommen. Die Leistung der Photovoltaik-Anlagen muss >100 kWp aufweisen. Alle Direktvermarktungsanlagen müssen leistungsgemessen sein (entweder durch eine konventionelle Messeinrichtung mit Zählerfernauslesung oder mit einem intelligenten Messsystem).
Das Ende der festgeschriebenen Förderung ist von dem Jahr der Inbetriebnahme abhängig. Die Dauer der Förderung ist auf 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme begrenzt.
Wurde Ihre Anlage also beispielsweise im Jahr 2000 errichtet und in Betrieb genommen, endet Ihr gesetzlich definierter Förderanspruch (Einspeisevergütung) in der Regel am 31.12.2021.
Für alle Anlagen, die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, läuft die Vergütung zum 31.12.2020 aus.
Für Anlagen die später in Betrieb genommen wurden, endet diese nach 20 Jahren. Beispiel: Ihre Anlage ging am 28.05.2005 in Betrieb, so endet Ihr Anspruch auf Förderung am 31.12.2025.
Als Post-EEG wird die Zeit ab dem 01.01.2021 bezeichnet, da ab diesem Zeitpunkt für die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen die EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft. Zu beachten ist jedoch, dass für Anlagen, welche keinen Anspruch mehr auf eine Vergütung gemäß § 19 EEG 2021, dennoch die allgemeinen Regelungen des EEG gelten.


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