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Trinkwasser nutzen und geniessen

Trinkwasser ist unser bestkontrolliertes Lebensmittel. Für kein anderes Lebensmittel gibt es vergleichbar viele und strenge Vorgaben. Mehr als 50 Parameter müssen untersucht und Grenzwerte eingehalten werden.

Höchste Sicherheit für unsere Gesundheit

Damit die Qualität bis zur Übergabe an unsere Kunden gewährleistet bleibt, arbeiten die Stadtwerke Lünen, das Gesundheitsamt und unser Vorlieferant eng zusammen.
 
Die Trinkwasservorversorgung in Lünen wird über drei Gewinnungsstandorte der Wasserwerke Westfalen bzw. der Gelsenwasser und über acht Trinkwasserübernahmestationen der Stadtwerke Lünen bewerkstelligt, um so ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
 
Der Deutsche Bundestag hat zum 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz trat mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
 
Nach § 9 des Gesetzes sind daher die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Härtebereich Millimol Calciumcarbonat pro Liter
weich weniger als 1,5 (entspricht 8,4 °dH)
mittel 1,5 bis 2,5 (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
hart mehr als 2,5 (entspricht mehr als 14 °dH)

Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.
 
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergentien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Entsprechend § 20 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Umweltbundesamt enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und ist im Internet veröffentlicht.

Gemäß § 46 der Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.

Wasserhärtegrade und Wasseraufbereitungsstoffe in Lünen

Wasserhärte und Wasseraufbereitungsstoffe für Brambauer nördlich Mengeder Straße und westlich Waltroper Straße

Härtebereich: mittel
Gesamthärte: 2,00 mmol/l (Millimol / Liter)
Gesamthärte: 11,2 °dH (Grad deutscher Härte)

pH-Wert: 7,60 (Grenzwert: 6,5 bis 9,5)

Calcitlösekapazität: 0 mg/l (Grenzwert: 5 mg/l)

Natrium: 19 mg/l (Grenzwert: 200 mg/l)

Blei: < 0,0005 mg/l (Grenzwert: 0,010 mg/l)

Nitrat: 13,8 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l)

Fluorid: 0,17 mg/l (Grenzwert: 1,5 mg/l)

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung

Aktivkohle (bei Bedarf)
Zweck: Adsorption

Eisen-III-chlorid FeCl3 (bei Bedarf)
Zweck: Flockung

Quarzsand
Zweck: Partikelentfernung

Natriumhydroxid (Natronlauge) NaOH
Zweck: Einstellung des pH-Wertes

Natriumhypochlorit NaClO
Zweck: Desinfektion (ersatzweise)

Wasserhärte und Wasseraufbereitungsstoffe für Brambauer südlich Mengeder Straße und östlich Waltroper Straße, Alstedde, Gahmen, Horstmar, Lünen-Süd, Niederaden, Nord-/Altlünen, Stadtmitte, Wethmar, Lippholthausen:

Härtebereich: weich
Gesamthärte: 1,44 mmol/l (Millimol / Liter)
Gesamthärte: 8,1 °dH (Grad deutscher Härte)

pH-Wert: 7,92 (Grenzwert: 6,5 bis 9,5)

Calcitlösekapazität: 0 mg/l (Grenzwert: 5 mg/l)

Natrium: 22 mg/l (Grenzwert: 200 mg/l)

Blei: < 0,0005 mg/l (Grenzwert: 0,010 mg/l)

Nitrat: 12,2 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l)

Fluorid: 0,08 mg/l (Grenzwert: 1,5 mg/l)

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung

Natriumhydroxid (Natronlauge) NaOH
Zweck: Einstellung des pH-Wertes

UV-Bestrahlung
Zweck: Desinfektion

Natriumhypochlorit NaClO
Zweck: Desinfektion

Aktivkohle
Zweck: Adsorption

Wasserhärte und Wasseraufbereitungsstoffe für Beckinghausen:

Härtebereich: weich
Gesamthärte: 1,27 mmol/l (Millimol / Liter)
Gesamthärte: 7,1 °dH (Grad deutscher Härte)

pH-Wert: 7,91 (Grenzwert: 6,5 bis 9,5)

Calcitlösekapazität: 1 mg/l (Grenzwert: 5 mg/l)

Natrium: 16 mg/l (Grenzwert: 200 mg/l)

Blei: < 0,0005 mg/l (Grenzwert: 0,010 mg/l)

Nitrat: 10,8 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l)

Fluorid: 0,07 mg/l (Grenzwert: 1,5 mg/l)

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung

Polyaluminiumchlorid
Zweck: Flockung (bei Bedarf)

Ozon O3
Zweck: Oxidation

Quarzsand/Anthrazit
Zweck: Partikelentfernung

UV-Bestrahlung
Zweck: Desinfektion

Natriumhypochlorit NaClO
Zweck: Desinfektion

Aktivkohle
Zweck: Adsorption

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Michael Rinschede
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