Trinkwasser nutzen und geniessen
Trinkwasser ist unser bestkontrolliertes Lebensmittel. Für kein anderes Lebensmittel gibt es vergleichbar viele und strenge Vorgaben. Mehr als 50 Parameter müssen untersucht und Grenzwerte eingehalten werden.
Höchste Sicherheit für unsere Gesundheit
Damit die Qualität bis zur Übergabe an unsere Kunden gewährleistet bleibt, arbeiten die Stadtwerke Lünen, das Gesundheitsamt und unser Vorlieferant eng zusammen.
Die Trinkwasservorversorgung in Lünen wird über drei Gewinnungsstandorte der Wasserwerke Westfalen bzw. der Gelsenwasser und über acht Trinkwasserübernahmestationen der Stadtwerke Lünen bewerkstelligt, um so ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der Deutsche Bundestag hat zum 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz trat mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Nach § 9 des Gesetzes sind daher die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich | Millimol Calciumcarbonat pro Liter |
---|---|
weich | weniger als 1,5 (entspricht 8,4 °dH) |
mittel | 1,5 bis 2,5 (entspricht 8,4 bis 14 °dH) |
hart | mehr als 2,5 (entspricht mehr als 14 °dH) |
Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergentien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
Entsprechend § 20 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Umweltbundesamt enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und ist im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 46 der Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.
Wasserhärtegrade und Wasseraufbereitungsstoffe in Lünen
Wasserhärte und Wasseraufbereitungsstoffe für Brambauer nördlich Mengeder Straße und westlich Waltroper Straße
Härtebereich: mittel
Gesamthärte: 2,00 mmol/l (Millimol / Liter)
Gesamthärte: 11,2 °dH (Grad deutscher Härte)
pH-Wert: 7,60 (Grenzwert: 6,5 bis 9,5)
Calcitlösekapazität: 0 mg/l (Grenzwert: 5 mg/l)
Natrium: 19 mg/l (Grenzwert: 200 mg/l)
Blei: < 0,0005 mg/l (Grenzwert: 0,010 mg/l)
Nitrat: 13,8 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l)
Fluorid: 0,17 mg/l (Grenzwert: 1,5 mg/l)
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung
Aktivkohle (bei Bedarf)
Zweck: Adsorption
Eisen-III-chlorid FeCl3 (bei Bedarf)
Zweck: Flockung
Quarzsand
Zweck: Partikelentfernung
Natriumhydroxid (Natronlauge) NaOH
Zweck: Einstellung des pH-Wertes
Natriumhypochlorit NaClO
Zweck: Desinfektion (ersatzweise)
Wasserhärte und Wasseraufbereitungsstoffe für Brambauer südlich Mengeder Straße und östlich Waltroper Straße, Alstedde, Gahmen, Horstmar, Lünen-Süd, Niederaden, Nord-/Altlünen, Stadtmitte, Wethmar, Lippholthausen:
Härtebereich: weich
Gesamthärte: 1,44 mmol/l (Millimol / Liter)
Gesamthärte: 8,1 °dH (Grad deutscher Härte)
pH-Wert: 7,92 (Grenzwert: 6,5 bis 9,5)
Calcitlösekapazität: 0 mg/l (Grenzwert: 5 mg/l)
Natrium: 22 mg/l (Grenzwert: 200 mg/l)
Blei: < 0,0005 mg/l (Grenzwert: 0,010 mg/l)
Nitrat: 12,2 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l)
Fluorid: 0,08 mg/l (Grenzwert: 1,5 mg/l)
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung
Natriumhydroxid (Natronlauge) NaOH
Zweck: Einstellung des pH-Wertes
UV-Bestrahlung
Zweck: Desinfektion
Natriumhypochlorit NaClO
Zweck: Desinfektion
Aktivkohle
Zweck: Adsorption
Wasserhärte und Wasseraufbereitungsstoffe für Beckinghausen:
Härtebereich: weich
Gesamthärte: 1,27 mmol/l (Millimol / Liter)
Gesamthärte: 7,1 °dH (Grad deutscher Härte)
pH-Wert: 7,91 (Grenzwert: 6,5 bis 9,5)
Calcitlösekapazität: 1 mg/l (Grenzwert: 5 mg/l)
Natrium: 16 mg/l (Grenzwert: 200 mg/l)
Blei: < 0,0005 mg/l (Grenzwert: 0,010 mg/l)
Nitrat: 10,8 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l)
Fluorid: 0,07 mg/l (Grenzwert: 1,5 mg/l)
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung
Polyaluminiumchlorid
Zweck: Flockung (bei Bedarf)
Ozon O3
Zweck: Oxidation
Quarzsand/Anthrazit
Zweck: Partikelentfernung
UV-Bestrahlung
Zweck: Desinfektion
Natriumhypochlorit NaClO
Zweck: Desinfektion
Aktivkohle
Zweck: Adsorption
Trinkwasseranalysen für 2024 (Bezugsquelle Wasserwerke Westfalen und Gelsenwasser)
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Analyse für Beckinghausen (102 KB)