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SWL-Energieberatung informiert zu neuen Energieausweisen

14.12.2017 Für viele Energieausweise läuft die zehnjährige Gültigkeit im Jahr 2018 ab. Die Energieberatung der Stadtwerke Lünen erklärt, was sich für Immobilienbesitzer mit Verbrauchsausweisen aus 2008 jetzt ändert.

Viele Energieausweise müssen in 2018 erneuert werden.

2007 wurde der Energieausweis für Vermietungs- und Kaufimmobilien Pflicht. Er wurde eingeführt, um Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes zu geben. Ähnlich wie bei Elektrogeräten werden die Energieeffizienzklassen in Buchstaben dargestellt. Mit dem Ausweis erkennen zukünftige Mieter und Eigentümer so auf einen Blick den energetischen Zustand eines Objektes und die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Darüber hinaus enthält das Dokument Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen.

Der Energieausweis unterteilt sich in zwei Varianten: Dem Verbrauchsausweis, der die Energieeffizienz eines Objektes anhand tatsächlicher Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre – abhängig vom Nutzverhalten der Bewohner – ermittelt. Und dem komplexeren Bedarfsausweis, der alle wärmeabgebenden Bauteile wie Fenster, Türen, Wände, Dächer und Kellerdecken sowie die Heizungsanlage des Gebäudes bewertet.

Das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten und die energetische Qualität des Gebäudes bestimmen, welche Ausweisvariante erstellt werden muss. Seit Oktober 2008 wurde der teurere Bedarfsausweis Pflicht für alle nicht modernisierten Wohngebäude bis Baujahr 1978 mit maximal vier Wohneinheiten. Vor Oktober 2008 war noch der deutlich günstigere Verbrauchsausweis ausreichend für alle Wohngebäude, unabhängig von deren Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten.

Für viele dieser Verbrauchsausweise läuft daher zum Jahreswechsel die Gültigkeit aus. Immobilienbesitzer, die eine Vermietung oder einen Verkauf in 2018 planen, müssen nach Ablauf der Gültigkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ist das Gebäude vor 1978 gebaut worden und verfügt unter fünf Wohneinheiten, wird der Bedarfsausweis Pflicht.
  • Ist Gebäude nach 1978 errichtet oder verfügt über mindestens fünf Wohneinheiten, kann zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis frei gewählt werden.
  • Bei reiner Eigennutzung ist weder der Verbrauchs- noch der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Keine pauschale Frist für neue Energieausweise

Das im Ausweis eingetragene Gültigkeitsdatum gibt Aufschluss darüber, wann genau ein neuer Energieausweis fällig wird. Eine pauschale Frist, bei der sämtliche Energieausweise aus der Zeit vor Oktober 2008 bis zum Jahresende 2017 neu beantragt werden müssen, gibt es nicht. Bei der Beantragung und Erstellung neuer Energieausweise bieten die Experten der SWL-Energieberatung ihren erfahrenen Service an. Der Verbrauchsausweis für Wohnhäuser mit bis fünf Wohneinheiten kostet 45,00 Euro; für Ein- bis Zweifamilienhäuser kostet der Energiebedarfsausweis bei den Stadtwerken Lünen 350,00 Euro.

Die Energieberatung der Stadtwerke Lünen steht in dringenden Fällen auch während der Brückentage zwischen Weihnachten und Neujahr zu den gewohnten Öffnungszeiten im SWL-Kundenzentrum an der Borker Straße 56-58 zur Verfügung. Das Energieberatungsteam ist telefonisch erreichbar unter 02306 / 707-3000. Weitere Informationen zum Energieausweis außerdem auf der SWL-Website hier.

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